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| Darf ich ein Unterhaltungscenter besuchen, wenn ich jünger als 18 Jahre bin? |
Nein. Dies ist gesetzlich verboten. Unsere Mitarbeiter kontrollieren bei jedem Besucher das Alter. Im Zweifelsfall muss sich der Besucher ausweisen, andernfalls wird ihm der Zutritt verweigert. (N.B.: In unseren Filialen in Eindhoven gilt eine Altersgrenze von 21 Jahren.)
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| Darf ich einen Spielautomaten benutzen, wenn ich jünger als 18 Jahre bin? |
| Nein. Das gesetzliche Mindestalter für die Benutzung von Glücksspielautomaten beträgt 18 Jahre. Ferner sieht das Gesetz vor, dass es nicht nur strafbar ist, Jugendlichen unter 18 Jahren das Glücksspiel zu erlauben, sondern dass auch die Jugendlichen selbst sich strafbar machen. Daraus folgt für uns die gesetzliche Pflicht, das Alter der Besucher nachweisbar zu kontrollieren; zu diesem Zweck kann eine Ausweispflicht gelten. |
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| Gibt es bei Fair Play eine Kleiderordnung? |
| Es gibt keine Kleiderordnung; die Besucher können das tragen, was ihnen gefällt. Es geht darum, dass Sie sich wohl fühlen. |
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| Möglicherweise habe ich ein Spielproblem. Kann ich ein freiwilliges Zutrittsverbot beantragen? |
| Ja, Sie können auf eigenen Wunsch ein Zutrittsverbot für ein Fair Play-Center beantragen. Begeben Sie sich zu der betreffenden Niederlassung und bitten Sie einen unserer Mitarbeiter um das dafür vorgesehene Antragsformular. Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und geben Sie es zusammen mit einem nicht zu alten Passfoto bei einem unserer Mitarbeiter ab. Um Ihren Antrag kontrollieren zu können, benötigen wir von Ihnen außerdem einen gültigen Ausweis. Leider ist es im Augenblick noch nicht möglich, ein Zutrittsverbot online zu beantragen; Sie müssen die betreffende Niederlassung selbst aufsuchen. |
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