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Zutrittverbod auf eigenen Wunsch |
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Wer dies möchte, kann auf eigenen Wunsch ein Zutrittsverbot für eine Fair-Play-Niederlassung beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular ist in jeder Niederlassung erhältlich. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann zusammen mit einem nicht zu alten Passfoto und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises in der betreffenden Niederlassung abgegeben werden. Auf Wunsch erhält der Besucher eine Kopie des Formulars. Das Zugangsverbot ist niederlassungsgebunden und gilt für mindestens sechs Monate. |
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